Einschätzung der USG-Revision zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft

Im März verabschiedete das Parlament die Revision des Umweltschutzgesetzes zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Wir haben den Prozess über Jahre eng verfolgt und begleitet. Nun haben wir in einem Policy Brief die wichtigsten Neuerungen kurz zusammengefasst.

 

Dazu zählen:

  • Hierarchien der Kreislaufwirtschafts-Strategien: Das Wiederverwenden und die stoffliche Verwertung werden gegenüber der energetischen Verwertung priorisiert
  • Öko-Design: Möglichkeit, Anforderungen an Produkte und Verpackungen in Bezug auf ihre Umweltbelastungen zu stellen
  • Ressourcenschonendes Bauen: Möglichkeit, Vorgaben für die Verwendung von Baustoffen, Bauteilen, Recycling-Baumaterialien zu machen
  • Abfallmonopol: Möglichkeit, Teile des Siedlungsabfalls in Zukunft durch private Anbieter sammeln zu lassen
  • Förderinstrumente: Möglichkeit, verschiedene Angebote für die Umstellung auf Kreislaufwirtschaft zu unterstützen

In einem nächsten Schritt wird es nun darum gehen, den neuen Handlungsspielraum in Verordnungen zu operationalisieren. Dann wird sich erst zeigen, inwiefern diese USG-Revision tatsächlich ein Schritt hin zu einer besseren Bewirtschaftung unserer Ressourcen ist. Wir werden den Prozess weiterhin aktiv mitverfolgen.