Stellt sich der Bundesrat gegen die Kreislaufwirtschaft?

Der Bundesrat schwächt die Revision des Umweltschutzgesetzes zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, bevor sie überhaupt in Kraft getreten ist!
 
In seiner Antwort auf eine Anfrage von Sophie Michaud Gigon bestätigte er unsere Befürchtungen: Für die in Art. 49a vorgesehene Unterstützung für Plattformen zur Ressourcenschonung und Stärkung der Kreislaufwirtschaft stehen im Jahr 2025 keine Finanzmittel zur Verfügung. Und es ist auch unklar, ob in den kommenden Jahren Mittel bereit gestellt werden. Dies ist ein sehr schlechtes Signal.

 

Indem Vorteile der Kreislaufwirtschaft hervorgehoben, Ziele gesetzt und Vorgaben gemacht werden, ohne entsprechende Unterstützung anzubieten, ist ein unbefriedigendes Resultat vorprogrammiert. Die notwendigen Anpassungsprozesse werden für viele Akteure unzumutbar. Gesetze zu beschliessen, obwohl offensichtlich nur ein sehr geringer Wille zur Umsetzung besteht stellt ein weiteres Problem dar. In diesem Fall handelt es sich um eine Gesetzesrevision auf Basis einer parlamentarischen Initiative, die noch im Frühjahr 2024 eine sehr breite Unterstützung in beiden Kammern erhalten hat. Werden sich die Parlamentarier:innen damit abfinden, dass diese nun auf die lange Bank geschoben wird?

Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft ist keine Alibiübung. Er ist ein notwendiger Schritt in Richtung einer zukunftsorientierten Wirtschaft. Wenn wir diese Investitionen nicht jetzt tätigen, werden die Schweizer Unternehmen hinter ihren europäischen Konkurrenten zurückbleiben.
 
Wir werden uns daher weiter für eine konsequente Umsetzung der neuen Artikel des Umweltschutzgesetzes zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft einsetzen, sowohl in der Praxis als auch auf politischer Ebene.